Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr setzt einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und zielt auf eine grundlegende Modernisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte.
Ziel des Gesetzes ist es, durch Änderung maßgeblicher Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wesentlichen für Verkehrsinfrastruktur und punktuell auch für Energieinfrastruktur deutlich zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen.
Ein zentrales Element des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ist, wesentliche Infrastrukturvorhaben in das „überragende öffentliche Interesse“ einzustufen und somit in behördlichen Abwägungsentscheidungen zu priorisieren.
Ein weiterer zentraler Baustein ist ein einheitliches Verfahrensrecht nach dem Prinzip „one-for-many“. Bei diesem Baustein werden gleichartige Vorschriften aus anderen Gesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen. Dabei wird die Digitalisierung ermöglicht, was im Konkreten bedeutet:
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen künftig online; Stellungnahmen und Einwendungen können digital eingereicht werden; Die Schriftform wird durch elektronische Kommunikation ersetzt; Behörden müssen ihre internen Abstimmungen bündeln – um widersprüchliche Stellungnahmen zu vermeiden und Digitale Modelle wie Building Information Modeling (BIM) werden als offizielle Planunterlagen anerkannt. In Kombination mit KI-gestützter Einwendungsbearbeitung ist das ein echter „game-changer“, da Prüfungen, Variantenvergleiche und Stellungnahmen datenbasiert, nachvollziehbar und parallel bearbeitet werden und sich Verfahren somit um bis zu 30 Prozent verkürzen können.
Patrick Schnieder, Bundesverkehrsminister, unterstreicht, dass damit die Zeit der Dauerverfahren beendet werden soll. Ziel ist ein modernes, digitales und verlässliches Planungsrecht, das Sanierungen und Ausbauten dort beschleunigt, wo sie dringend gebraucht werden.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz schafft damit die rechtliche Grundlage für schnellere, transparentere und besser steuerbare Infrastrukturprojekte. Digitalisierung wird vom unterstützenden Werkzeug zum strukturellen Prinzip.
Informationen zu den zentralen Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes finden Sie hier: www.bmv.de/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz
Der Gesetzesentwurf ist unter nachfolgendem Link abrufbar: www.bmv.de/entwurf-infrastruktur-zukunftsgesetz
Das Video zum Statement ist unter nachfolgedem Link abrufbar: Statement Bundesminister Patrick Schnieder zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz



