Basierend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen der ersten Modell- und Forschungsprojekte, wurden auch im Rahmen der nächsten Phase des „Stufenplanes Digitales Planen und Bauen“, der erweiterten Pilotphase, weitere BIM-Pilotprojekte gestartet.
Aufgrund des geplanten, flächendeckenden Einsatzes von BIM sind bei der Konzeption und Beauftragung ebenso Landes- wie Bundesbehörden betroffen. Um deren Zusammenarbeit zu gewährleisten, wandte sich das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit seinem Runderlass vom 16. Januar 2017 zur Prüfung des Einsatzes von BIM bei allen zivilen Baumaßnahmen an die 16 Bauverwaltungen mit der Aufforderung, bei neuen zivilen Baumaßnahmen über 5 Millionen Euro Einzelbaukosten den Maßnahmenträger bei dessen Planung dahingehend zu beraten, ob für ihn eine digitale Unterstützung (BIM) bei Konzepterstellung, Planung, Durchführung und anschließendem Betrieb sachdienlich sein könnte.
Zusätzlich wurden die Bauverwaltungen angehalten, für ihre eigenen Planungs- und Bauprozesse zu prüfen, ob BIM bei neuen zivilen Baumaßnahmen über fünf Millionen Euro für einen Einsatz geeignet ist.